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Sehr geehrte Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner,
mit diesem MEMA-Sondernewsletter möchten wir Sie ganz gezielt auf die folgende und ganz neue Online-Veranstaltung hinweisen. Vor dem Hintergrund der kurzfristig anstehenden Gesetzesänderungen im Insolvenzrecht können wir Ihnen ganz zeitnah dieses für Sie kostenlose Online-Seminar mit einem hochkarätigen Referenten anbieten. Darin wird das brisante Thema vertiefend und mit quasi tagesaktuellem Input behandelt.
Informieren Sie sich aus fachkundiger Hand und melden sich bei Interesse an, damit wir Ihnen den Zugangslink dann rechtzeitig zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen vom MEMA-Netzwerk Holger Feikes
MEMA Online-Veranstaltung aktuell
Dienstag 06.10.2020 | 10:00-12:00 Uhr | Online Seminar Unternehmenskrise durch Corona und Haftung der Geschäftsführung – Was tun, wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet? Das im März 2020 erlassene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz sollte verhindern, dass es zu einer großen Insolvenzwelle kommt. Am 30.09. 2020 allerdings endet dieser „Schutz“ für Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, für lediglich überschuldete Unternehmen endet der Schutz erst am 31.12.2020. Danach soll mit einem neuen Gesetz, dem Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz, verhindert werden, dass allzu viele Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen müssen. In diesem Online-Seminar erfahren Sie, an welche Voraussetzungen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geknüpft ist, wer davon in Zukunft überhaupt noch „geschützt“ sein wird, wie Sie eine Insolvenz auch nach dem Ende Aussetzungsfrist verhindern können, welche Haftungsrisiken für Gesellschafter- und Fremdgeschäftsführer bestehen und wie diese vermieden werden können. Berichtet wird zudem über die neuesten Entwicklungen in der insolvenzrechtlichen Gesetzgebung und über die Sanierungschancen einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Weitere Informationen und Anmeldung
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Emsland GmbH Holger Feikes Ordeniederung 2 49716 Meppen Deutschland